Sicherheitstechnische Betreuung, Beratung und Unterstützung
bei allen Fragen des Arbeitsschutzes

Gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsschutzbetreuung
im Unternehmen gesetzeskonform umsetzen


Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Unternehmer verantwortlich. Arbeitsschutzbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 - Betriebe aller Branchen und Betriebsgrößen, Behörden und Gemeinden.

Die sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens führen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit durch. Sie unterstützen den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.

Arbeitsschutz in Kleinbetrieben

Arbeitsschutzbetreuung: Unterstützung erhalten Sie von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrem Betriebsarzt. Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung für den Betrieb zu organisieren. Näheres regelt die DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung in der Industrie

Aktuelle Gesetzesänderungen

Arbeitssicherheit
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